Hinweis zum EFFA-Positionspapier
„Derivatives from smoked foodstuffs & smoked ingredients in relation to flavourings” /
“Extrakte aus geräucherten Lebensmitteln und geräucherte Lebensmittelzutaten im Hinblick auf Aromen”
Hintergrund
Extrakte aus geräucherten Lebensmitteln und geräucherte Zutaten werden zur direkten Verwendung in Lebensmitteln und in Aromen angeboten. Aus traditionell geräucherten Lebensmitteln können jedoch keine Aromaextrakte gewonnen werden, da gemäß EG-Aromenverordnung das Räuchern nicht als herkömmliches Lebensmittelzubereitungsverfahren gelistet ist. Wie hat die Kennzeichnung solcher Erzeugnisse zu erfolgen und wie sieht deren rechtliche Einstufung aus?
Kernaussagen
- Als Aroma betrachtet, ist ein Extrakt aus einem geräucherten Lebensmittel als „sonstiges Aroma“ einzuordnen und muss entsprechend bewertet und zugelassen werden.
- Für geräucherte Lebensmittel bzw. daraus hergestellten Extrakten, die nicht als Aromen sondern als Lebensmittel eigener Art eingestuft werden sollen, gelten alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen die für Lebensmittel allgemein anwendbar sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem EFFA-Positionspapier „Derivatives from smoked foodstuffs & smoked ingredients in relation to flavourings“.
EFFA Position on Derivatives from smoked foodstuffs & smoked ingredients in relation to flavourings